Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Mittwoch entschieden, dass die erweiterten Polizeibefugnisse in Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig sind.
Das Gericht hinterfragte die Ausgestaltung der Gesetze und gab der Landesregierung bis Ende dieses Jahres Zeit, sie zu reformieren.
Was bedeuten die neuen Gesetze?
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Gesetzespaket aus dem Jahr 2020, das den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen wie Abhören, Drohnenvideoaufnahmen und verdeckte Polizei ausweitet.
Der von Anfang an umstrittene Fall wurde von der Deutschen Gesellschaft für Bürgerrechte (GFF) organisiert. Die Kläger waren eine Gruppe von Bürgern, zu der ein Anwalt, ein Journalist und Mitglieder der Fanszene des Fußballvereins FC Hansa-Rostock gehörten.
Anwälte argumentierten, dass das Security and Order Act (SOG), bekannt als Security and Order Act (SOG), in die persönlichen Freiheiten eingreife und es der Polizei erlaube, Spyware auf Telefonen und Computern zu installieren oder Drohnen zu verwenden, um Videos von Verdächtigen aufzunehmen. Die Behörden seien befugt, solche Maßnahmen nur bei wahrscheinlichem Grund zu ergreifen, argumentierten die Kläger, und verlangten keine eindeutigen Beweise für eine Gefahr für die Gemeinschaft.
Die Polizei sagte, dass diese Maßnahmen nur ergriffen werden können, nachdem ein Gerichtsbeschluss vom Richter eingeholt wurde.
Der Fall gilt als mögliches Indiz für das Schicksal ähnlicher Gesetze in den 16 Bundesländern.
es/sms (AFP, dpa)
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