1. Was ist ein Agenturjob?
Die Arbeitnehmerüberlassung ist das am stärksten regulierte Geschäftsfeld in Deutschland und tritt auf, wenn ein Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit einem Dritten (Auftraggeber) für den von ihm eingestellten Arbeitnehmer arbeitet. Der Zeitarbeitnehmer ist vollständig in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers integriert und unterliegt den Weisungen des Auftraggebers. Es besteht jedoch ein Arbeitsverhältnis zwischen der Agentur und dem Leiharbeiter, und es wird kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leiharbeiter begründet.
2. Welche Alternativen zur Leiharbeit gibt es?
Von der Leiharbeit abzugrenzen ist die Anstellung von Drittbediensteten auf der Grundlage eines Dienst- oder Werkvertrags. Getrennt von Leiharbeitsverhältnissen bleiben Mitarbeiter beim Dienstleister/Auftragnehmer weiterbeschäftigt und unterliegen deren Weisungen, auch wenn sie bei einem Dritten tätig sind. In diesen Fällen gilt die Leiharbeitsregelung nicht. Allerdings sei hier mit äußerster Vorsicht erwähnt: Auch bei einer Vereinbarung über einen Dienst- oder Arbeitsvertrag kann es sich bei einer Eingliederung des Arbeitnehmers in ein Drittunternehmen um unerlaubte Unternehmensarbeit handeln, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Schaffung eines Arbeitsverhältnisses zwischen der Agentur und dem Kunden sowie zwischen dem Kunden und dem Leiharbeiter.
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