November 15, 2024

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Kartellschäden: Deutschland, Quotenmodell und Inkassodienste – ein Update

Kartellschäden: Deutschland, Quotenmodell und Inkassodienste – ein Update

Deutschland bietet Klägern keine echte Sammelklageregelung nach US- oder britischem Vorbild. Anspruchsberechtigte werden daher nach Alternativen zum Zusammenschluss suchen und ihre Ansprüche nach dem sogenannten Assignment-Model als bevorzugter Lösung zusammenstellen. Häufig werden solche Aufgaben für dedizierte Wirtschaftsrechtsdienstleister wahrgenommen. Die jeweiligen SPVs treten dann als Kläger auf und klagen im eigenen Namen auf Schadensersatz. Besonders beliebt ist dieses Geschäftsmodell am Ort des Kartellschadens.

In jüngster Zeit haben verschiedene deutsche Gerichte die Zulässigkeit dieses Geschäftsmodells neu geprüft. Wir erwähnen unten zwei besonders relevante Urteile – wir fügen auch Links zu Fallbesprechungen hinzu, die von unserem Gremium für eine eingehende Überprüfung veröffentlicht wurden Concurrence Bulletin.

Im Juli 2021 konzentrierte sich die Kartellschadensgemeinschaft stark auf ein Erdbeben Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Fall Nr.: II ZR 84/20): Während SPV ein Rechtsdienstleister war, entschied der BGH, dass eine SPV im Allgemeinen Ansprüche – im Zusammenhang mit nicht kartellrechtlichen Schäden – geltend machen würde, nachdem einige niedrigere Gerichte dies entschieden hatten Kartellschadensersatz unwirksam Kompilation verstößt nicht gegen deutsches Recht. Obwohl das BGH-Urteil im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren ergangen war, wurde allgemein angenommen, dass es viele andere Massenklageszenen betreffen würde – insbesondere Kartellschadensersatzklagen.

Januar 2022 brachte dann zwei ein Urteile des Landgerichts Stuttgart, was beweist, dass die Rechtslage bei Kartellschadensersatzansprüchen noch ungewiss ist (Az.: 30 O 176/19 und 53 O 260/21). Das Landgericht Stuttgart hat die Schadensersatzansprüche des Kartells gegenüber einem Rechtsdienstleister für unwirksam erklärt. Das Gericht einerseits – und allgemeiner ausgedrückt – die Wahrheit und den Umfang und die Komplexität der Rechtsfragen, die mit den Schadensersatzfällen verbunden sind. Sie übersteigen, so das Gericht, das Maß der allgemeinen und akzeptablen Schwierigkeit für gewerbliche Inkassodienstleistungen. Andererseits, stellte das Gericht fest, bieten sich Kartellschadensszenarien an, um irreparable Interessenkonflikte durch Zuweisungen an Inkasso-Rechtsdienstleister zu schaffen – insbesondere in Bezug auf häufig erhobene Abwälzungssicherheiten.

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Trotz des scheinbar strengen Urteils des BGH bezüglich der Sammlung und Konsolidierung von beiseitegelegten Forderungen in einem Insolvenzumfeld schaffen die jüngsten Entscheidungen Stuttgarts erneut Unsicherheit über den Satz von Kartellschadensersatzansprüchen. Es bleibt abzuwarten, wie die High Courts und letztlich der BGH mit dieser wichtigen Frage umgehen werden.