Das oberste Gericht der Europäischen Union entschied am Dienstag, dass die Kartellbehörden der Mitgliedsstaaten das Recht haben zu prüfen, ob Technologieunternehmen die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Fall verhandelt, nachdem das deutsche Kartellamt den Facebook-Eigentümer Meta angewiesen hatte, die Erhebung von Nutzerdaten ohne Zustimmung einzustellen.
In ihrer Feststellung aus dem Jahr 2019 erklärte die Behörde, dass Facebook eine „beherrschende“ Rolle auf dem Social-Networking-Markt spiele und daher „besonderen kartellrechtlichen Verpflichtungen“ unterliege.
Aufgrund des dominanten Marktanteils des Netzwerks stellte das Unternehmen fest, dass das Akzeptieren der Facebook-Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos, die auch Bedingungen zur Datenerfassung enthalten, keine freiwillige Einwilligung darstellt.
Meta bestritt die Feststellung und argumentierte, dass die deutsche Kartellaufsichtsbehörde ihre Befugnisse überschritten habe. Das Unternehmen suchte daraufhin Rat beim EuGH.
Das Urteil vom Dienstag könnte sich auf die Position anderer Technologieunternehmen wie Google auswirken, die ähnliche Datenerfassungsmethoden verwenden.
Was haben sie über das Urteil gesagt?
„Im Rahmen von Ermittlungen wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung kann eine nationale Wettbewerbsbehörde einen Verstoß gegen die DSGVO feststellen“, sagten die EuGH-Richter mit Verweis auf die Datenschutzvorschriften der EU.
Das Gericht sagte jedoch, dass die Regulierungsbehörden „jede Entscheidung oder Anfrage einer zuständigen Aufsichtsbehörde im Einklang mit dieser Verordnung berücksichtigen müssen“.
Eine Meta-Sprecherin sagte, das Unternehmen prüfe die Entscheidung und habe „mehr Positives zu sagen“.
Andreas Mund, Chef des deutschen Kartellamtes, twitterte, dass das Urteil „weitreichende Folgen für die Geschäftsmodelle in der Datenwirtschaft haben wird“.
„Dieses Urteil ist ein starkes Signal an die Wettbewerbsrechtsdurchsetzung in der digitalen Wirtschaft, dass Daten entscheidend für die Marktmacht sein können“, so Mundt weiter. „Wenn große Internetunternehmen personenbezogene Daten von Verbrauchern nutzen, gilt diese Nutzung wettbewerbsrechtlich als unlauter.“
„Es erfordert, dass Meta die entsprechende Zustimmung einholt, und kann seine beherrschende Stellung nicht dazu nutzen, Menschen dazu zu zwingen, Dingen zuzustimmen, die sie nicht wollen“, sagte Max Schrems von der Datenschutz-Aktivismus-NGO NOYB.
sdi/jcg (Reuters, dpa, AFP)
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