Dezember 3, 2024

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Einige zusätzliche Überlegungen im Lichte einer weiteren Reihe aktueller Entwicklungen – EJIL: Talk!

In meinem Beitrag auf diesem Blog vom 12. März 2024 habe ich einige Überlegungen zu dem angestellt, was ich als „erheblichen Anflug von Janusgesicht“ auf die Position Deutschlands in der Frage der funktionalen Immunität und des internationalen Strafrechts bezeichnet habe. Um es kurz zusammenzufassen: Im November 2023 hat die deutsche Regierung hatte informiert Die International Law Commission (ILC) hat erklärt, dass die funktionale Immunität in nationalen Verfahren im Zusammenhang mit dem Völkerstrafrecht nicht anwendbar ist. Intensives Gefühl A entsteht Regel des Völkergewohnheitsrechts. Aber eins Urteil 2021Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die funktionale Immunität nicht selbstverständlich gelte. wird sein Gewohnheitsrecht „Minimum“ an nationalen Verfahren gegen einen stellvertretenden Regierungsbeamten wegen eines Kriegsverbrechens. In meinem Beitrag habe ich darauf hingewiesen, dass die Begründung des Urteils von 2021 über sein enges Urteil hinausgeht und sich stattdessen auf das internationale Strafrecht erstreckt. Intensives Gefühl Verfahren insgesamt und gegen hohe Staatsbeamte.

Dies wurde vom Gericht genau bestätigt Anordnung vom 21. Februar 2024. (Als ich meinen vorherigen Blog schrieb, war mir diese Entscheidung noch nicht bekannt. Es dauert einige Zeit, die Entscheidungen des Gerichts erst zu veröffentlichen, wenn die Gründe schriftlich festgehalten sind.) In dieser Anordnung erwähnt das Gericht die allgemeine funktionale Immunität („allgemeine Funktionsträgerimmunität(‚) gilt nicht (‚) in Strafsachen nach internationalem Recht.völkerrechtliche Verbrechen‚) und dies gelte ‚unabhängig vom Status und der Stellung des Täters‘. Von dieser Ebene des Völkergewohnheitsrechts wird die gerichtsbezogene unterschieden Persönlich Immunitäten. „Hohe Staatsbeamte einschließlich Staatsoberhäupter“ (‚höchsten Amtsträgern, Edwa Stadtsoperhaptern‚) gelten auch für Verfahren „wegen der Begehung einer Straftat, die unmittelbar auf dem Völkergewohnheitsrecht beruht“ („Dayton, Deren Strafbarkeit Unmittelbar im Allgemeinen Volkerkevonheitsrecht Werwerseld Ist‚). Der letztgenannte Satz bestätigt die bereits im Urteil von 2021 klar zum Ausdruck gebrachte Meinung des Gerichtshofs, dass die Feststellung der Unanwendbarkeit der funktionalen Immunität nach dem Völkergewohnheitsrecht nach Ansicht des Gerichtshofs für Straftaten nach dem allgemeinen Völkergewohnheitsrecht gilt, d. h. Internationales Strafrecht Intensives Gefühl. Wie ich in meinem vorherigen Beitrag festgestellt habe, hat die Bundesregierung den ILC in ihren Stellungnahmen vom November 2023 nicht darüber informiert, dass „die Argumentation des Bundesgerichtshofs ausdrücklich Raum für die Möglichkeit lässt, dass die funktionale Immunität in Verfahren wegen völkerrechtlicher Straftaten nicht gilt.“ Nicht nur bei Untergebenen, sondern überall.“ Daher besteht die Hoffnung, dass die Regierung ihre Kommentare vom November 2023 aktualisiert, damit der ILC über die wichtige Klarstellung der deutschen Rechtsprechung informiert ist. Doch die Regierung tat dies nicht.

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Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag Maßnahmen ergriffen, wie sie in der deutschen Wissenschaft vorgeschlagen wurden. Am 6. Juni 2024 hat es eine gesetzliche Regelung beschlossen Es heißt wie folgt: „Funktionale Immunität schließt die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit bei der Verfolgung völkerrechtlicher Straftaten nicht aus“ („Funktionelle Immunität behindert nicht die Erstreckung deutscher Gerichtsbarkeit auf die Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch‚). In Produkte von TravauxHier finden Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 und Zitate zu wesentlichen Passagen des Gerichtsbeschlusses vom Februar 2024. Wie der Beschluss vom Februar 2024 klarstellt, ist der Deutsche Bundestag angesichts der Rechtsdynamik im Hinblick auf das geltende Völkerrecht und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, Stellung zu nehmen. Eine Rechtsform. Tatsächlich habe ich es vorgezogen, seine Intervention zu dieser komplexen Rechtsfrage auf eine Erklärung im Parlament zu beschränken. Produkte von Travaux. Wie dem auch sei, das deutsche Parlament ist nun mit seiner offensichtlichen Zustimmung zum Standpunkt des Bundesgerichtshofs öffentlich bekannt.

Diese Entwicklungen sind bemerkenswert, und in jüngerer Zeit sind die deutschen Entwicklungen in Bezug auf die funktionale Immunität und das internationale Strafrecht noch einen Schritt weiter gegangen. Am 6. August veröffentlichte der Bundesgerichtshof es Anordnung vom 20. März 2024 Darin lehnt es im Wesentlichen eine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz vom Januar 2022 ab, das zweite große Verfahren in Deutschland zu einem syrischen Fall. In diesem Beschluss bekräftigte und zitierte das Gericht seine Rechtsprechung zur funktionalen Immunität. In seinem Urteil, das in die offizielle Fallsammlung aufgenommen werden soll, stellte das Gericht fest:

„Die allgemeine funktionale Immunität stößt bei völkerrechtlichen Straftaten an ihre Grenzen.“ Dies gilt unabhängig vom Status und der Stellung des Täters (…). Dies gilt für die Begehung einer Straftat, die unmittelbar im allgemeinen Völkergewohnheitsrecht verankert ist. Dazu gehören Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in diesem Fall relevant sind (…), wie kodifiziert, als ein einheitliches Regelwerk des Völkergewohnheitsstrafrechts, das in die Strafbestimmungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs integriert ist, und dementsprechend Verbrechen dagegen Völkerrecht im Statut (…)“

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(‚Die allgemeine Funktionsträgerimmunität fand (…) ihre Grenze in völkerrechtlichen Verbrechen. Auf den Status und Rang des Täters kommt es dabei nicht an (…). Dice Guild for Dayton, Teren Strafbarkeit Unmittelbar im Allgemainen Volkerkevonheitsrecht Ververselt Ist. Dazu die – hier in Rede stehenden – Verbrechen gegen die Menschlichkeit (…), so wie sie als gewohnheitsrechtlich verfestigter Bestand des Völkerstrafrechts in den Strafvorschriften des Strafgericund estgeschrieben sind (…).

Damit wird unmissverständlich klargestellt, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unanwendbarkeit der funktionalen Immunität auf Straftaten des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts unabhängig von Status und Qualität anwendbar ist. Der Gerichtshof braucht nicht zu prüfen, ob zwischen den im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und im deutschen Strafgesetzbuch aufgeführten und definierten Straftaten in jeder Hinsicht Ähnlichkeit mit dem Völkerrecht besteht. Eine neue gesetzliche Regelung zur Unanwendbarkeit der funktionalen Immunität in Verfahren wegen völkerrechtlicher Straftaten. Interessanterweise nutzte das Gericht in seinem Beschluss vom März 2024 die Gelegenheit, um klarzustellen, was damit gemeint ist. Allgemein Funktionelle Immunität – Dies führt zu einer Nuance im Vergleich zum Urteil von 2021. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Mitglieder diplomatischer Missionen und diplomatischer Missionen zufrieden sind Besonders Funktionelle Immunitäten unterliegen einzigartigen Regeln. Der Gerichtshof betont, dass seine Rechtsprechung sie nicht abdeckt Besonders Immunitäten.

In seinem Beschluss vom März 2024 ging der Gerichtshof, wie bereits im Urteil von 2021, auf die Frage einer möglichen rechtlichen Verpflichtung ein, dem Verfassungsgerichtshof den einschlägigen Standpunkt des Völkergewohnheitsrechts vorzulegen. Auch hier hielt der Bundesgerichtshof den Sachverhalt nicht für objektiv zweifelhaft und zwang den Verfassungsgerichtshof zum Eingreifen. An dieser Stelle der Analyse bezieht sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich auf die Stellungnahme der Bundesregierung vom November 2023. Der Bundesgerichtshof hat den Unterschied zwischen der Anerkennung durch die Regierung förmlich festgestellt entsteht Völkergewohnheitsrecht und Strafe durch den Gerichtshof Gleichgewicht einer solchen Bestimmung. Doch nach Ansicht des Gerichts mildert die Regierung die Meinungsverschiedenheiten entscheidend ab, indem sie Folgendes anerkennt:

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Deutschland zur Frage der Staatenimmunität von Beamten in ausländischen Gerichtsbarkeiten ist die höchste gerichtliche Entscheidung der letzten Zeit. Sie stellt wichtige staatliche Praxis dar und hat erhebliche Auswirkungen auf die Position der deutschen Regierung in dieser Angelegenheit.“ aktuelles Thema.

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Natürlich würde eine Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts, die die Rechtsprechung des Bundesgerichts bestätigt, der deutschen Praxis in dieser Angelegenheit eine weitere Ebene der Würde verleihen. Doch wie die Bundesregierung gegenüber dem ILC treffend dargelegt hat, stellt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst eine wichtige deutsche Praxis dar. Insbesondere die jüngste Klarstellung durch die Verordnung vom März 2024 wird zweifellos dem Interesse des ILC bei der Vorbereitung der bevorstehenden zweiten Lesung des Entwurfs von Artikel 7 des Artikelentwurfs über die Immunität staatlicher Beamter vor ausländischen Strafgerichtsbarkeiten dienen.

Kommission Regierungen wurden eingeladen Abgabe von Kommentaren (und) zum Entwurf der Artikel 7 ff. Bis zum 15. November 2024. Vor diesem Hintergrund wäre es verwunderlich, wenn die Bundesregierung diese Gelegenheit nicht nutzen würde, um die Kommission auf die in diesem kurzen Bericht zusammengefassten Entwicklungen aufmerksam zu machen. Darüber hinaus kann die Bundesregierung ihre volle Zustimmung zur nun einheitlichen Rechtsprechung des obersten Strafgerichtshofs des Landes zeigen. Damit würde die deutsche Regierung jegliche verbliebene deutsche Janusköpfigkeit verschwinden lassen. Es würde auch die Konsistenz seines Standpunkts gewährleisten, dass die operative Immunität nicht für die Verfahren des Sondergerichtshofs wegen des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine gilt. „Was auch immer seine Methoden sind“. Nicht zuletzt wird es seine Zuverlässigkeit immer erhöhen – Sehr richtig – Darauf weist die Regierung in ihren am 6. August eingereichten Stellungnahmen hin Amicus Curiae Im Fall Palästina seien in den letzten Jahren auf Grundlage des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs „Untergrundurteile zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in verschiedenen Konfliktgebieten auf der ganzen Welt ergangen“. Abschließend wäre es gut, die folgende grundsätzliche Botschaft erneut aufzugreifen, die Deutschland 2016 an den ILC gesendet hat:

„Die Geschichte hat uns gelehrt, dass es Verbrechen gibt, denen man nicht widerstehen kann.“ Deutschland steht an der Spitze dieser historischen Erfahrung – die Nürnberger Prozesse waren der Ausgangspunkt für die Entwicklung des internationalen Strafrechts. Deutschland war also schon immer ein überzeugter Befürworter dieser Entwicklung.

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