Das Bundesfinanzministerium hat gemeinsam mit den Spitzenfinanzbeamten der Bundesländer entschieden, dass die steuerfreie Haltedauer für Kryptokredite und Aktien mindestens 10 Jahre betragen soll. Das Finanzministerium gab am 11. Mai bekannt, dass es ein Schreiben zur Einkommensbesteuerung von Kryptowährungen herausgegeben hat, in dem offiziell bestätigt wird, dass der Verkauf von Vermögenswerten in Kryptowährung nach 1 Jahr steuerlich absetzbar ist. Dies sei der erste Versuch, diesbezüglich in Deutschland eine bundesweit einheitliche Verwaltungsgesetzgebung durchzusetzen, unter Berufung auf einen Bericht des Ministeriums von Bitcoin.com.
Als Ergebnis der Untersuchung von 2021 äußerten sich eine Reihe von Krypto-Verbänden und Aktionären besorgt über die steuerfreie Zeit für Krypto-Verleih und -Aktien. Der Brief behandelt und adressiert die folgenden Probleme:
Als Ergebnis der Untersuchung von 2021 äußerten sich eine Reihe von Krypto-Verbänden und Aktionären besorgt über die steuerfreie Zeit für Krypto-Verleih und -Aktien. Der Brief behandelt und adressiert die folgenden Probleme:
- Dieses Schreiben bietet eine rechtssichere und einfache Kompatibilitätshilfe bei der ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und anderen Token für Kryptounternehmen und einzelne Steuerzahler.
- Es behandelt verschiedene Krypto-Themen, die technisch erklärt und nach dem Einkommensteuergesetz eingeordnet werden.
- In erster Linie geht es um Stacking, Lending, Hard Forks, Air Drops, Besonderheiten von Utility- und Security-Token nach dem Einkommensteuergesetz und Token als Arbeitnehmereinkommen.
- Es befasst sich mit dem Kauf und Verkauf von Bitcoin oder Ether, insbesondere der Erstellung oder dem Mining von Blockchains in Bitcoin.
- Staatssekretär für Parlament,
Katja Hasel Für Privatpersonen, sagte er, macht Krypto einen Gewinn, indem es verkauft, was es kauftBitcoin und Ether Vollständig steuerlich absetzbar nach einem Jahr Haltedauer. - In dem Schreiben wurde klargestellt, dass die 10-Jahres-Frist nicht für virtuelle Währungen gilt.
Laut Koenley, einem Kryptowährungssteuerrechner und Portfolio-Tracker für Trader, gelten Kryptowährungen in Deutschland als Privatvermögen, da sie statt der Kapitalertragsteuer der Einkommensteuer unterliegen. Das Land erhebt nur dann Steuern, wenn die Krypto innerhalb desselben Jahres des Kaufs verkauft wird.
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