Der deutsche Inlandsgeheimdienst habe die rechtsextreme Alternative für Deutschland zu Recht als Terrorverdachtsfall eingestuft, entschied ein Gericht am Montag und wies eine Berufung der Opposition zurück.
Das Verwaltungsgericht Münster gab der BfV-Ermittlungsbehörde Recht und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz Köln aus dem Jahr 2022, berichtete die dpa. Die Alternative für Deutschland (AfD) lehnte die Position entschieden ab.
Die Partei kann immer noch versuchen, gegen die Entscheidung Berufung bei einem Bundesgericht einzulegen.
Die AfD wurde 2013 gegründet und hat sich im Laufe der Jahre stetig nach rechts bewegt. Ihre Plattform konzentrierte sich zunächst auf den Widerstand gegen Rettungspakete für in Schwierigkeiten geratene Mitglieder der Eurozone, doch ihr scharfer Widerstand gegen die Entscheidung der damaligen Präsidentin Angela Merkel, eine große Zahl von Flüchtlingen und anderen Migranten im Jahr 2015 aufzunehmen, machte die Partei zu einer bedeutenden politischen Kraft.
Die AfD verzeichnete in den letzten Monaten in Deutschland starke Umfragewerte, da die Unzufriedenheit mit der Drei-Parteien-Koalitionsregierung des Mitte-Links-Kanzlers Olaf Scholes zunahm.
Ihre Unterstützung ließ jedoch etwas nach, nachdem im Januar in den Medien berichtet wurde, dass sich die Extremisten getroffen hätten, um über die Abschiebung von Millionen Migranten, darunter einige mit deutscher Staatsbürgerschaft, zu diskutieren, und dass einige Parteimitglieder anwesend gewesen seien. Die Erklärung löste im Land Massenproteste gegen den Aufstieg der Rechtsextremen aus.
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