November 23, 2024

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Anforderungen an den Schwerbehindertenausweis in Deutschland

Anforderungen an den Schwerbehindertenausweis in Deutschland

Telefonische Krankschreibung und Videosprechstunde

Ab dem 4. August 2022 können sich Beschäftigte aufgrund eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses bis zu sieben Tage telefonisch krankschreiben lassen. Die Beschränkung gilt befristet bis zum 30.11.2022 und beschränkt sich auf Atemwegserkrankungen. Doch welche Bedeutung hat die Krankschreibung? Welche Vorgehensweise ist zu beachten? Was gilt sonst noch für die Krankschreibung per Videosprechstunde?

1. Vorabnachweis

Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat als Nachweis der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit einen hohen Beweiswert. Sie begründet keine gesetzliche Vermutung, dass nur der Gegenbeweis zulässig ist. Als Anscheinsbeweis wirkt sie jedoch wie eine Tatsachenvermutung. Wollen Betriebe die Lohnfortzahlung verweigern oder aus anderen Gründen die Arbeitsunfähigkeit verneinen, müssen Betriebe die Hauptquelle der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brechen. Dazu müssen Tatsachen vorgelegt werden, die ernsthafte Zweifel an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit begründen (z. B. vorherige Anzeige der Arbeitsunfähigkeit; wiederholter vorübergehender Kontakt mit Feiertagen und/oder Urlaub).

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – nach dem Gesetz in Deutschland – unterscheiden zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die im Ausland ausgestellt werden, haben den gleichen Prüfwert.

2. Verfahren zur Feststellung der Behinderung

Gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V (AU-RL) der Anwendbarkeitsverordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Maßnahmen zur schrittweisen Wiedereingliederung nach § 4 § 4 der Feststellung der Erwerbstätigkeit Behinderung basiert auf einer direkten persönlichen oder indirekten persönlichen medizinischen Untersuchung per Videokonsultation. Muss exklusiv sein. Letzteres ist nur erlaubt, wenn die Krankheit dies nicht ohnehin ausschließt. Ist bei Videosprechstunden die Person, deren Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, dem Arzt bereits aus früheren Kontakten persönlich bekannt, sollte die Dauer der Bescheinigung länger als drei Tage sein.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als nicht den Anforderungen des Art. 5 EFZG entsprechend angesehen werden und somit von den Unternehmen als ungenügend zurückgewiesen werden. Daher kann auch eine solche Bescheinigung nicht als Primärbeweis herangezogen werden.

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Eine Ausnahme hiervon gilt jedoch aufgrund des Coronavirus weiterhin: Gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 AU-RL, Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine akuten Symptome zeigen, bis zu sieben Kalendertage nach der telefonischen Anamnese, also nach persönlicher klinischer Überzeugung der beurteilten Person durch eine ausführliche telefonische Anfrage. Das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit kann durch telefonische Anamnese einmalig für bis zu sieben weitere Kalendertage festgestellt werden.

3. Formale Anforderungen für Behindertenausweise

Weiterhin wird nicht geklärt, ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 5 EFZG gemäß § 126 BGB schriftlich (Originalunterschrift auf Papier) zu erfolgen hat. Allerdings geht die herrschende Meinung davon aus. Als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit reicht eine eingescannte Unterschrift in der Regel nicht aus. Digital ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Entsprechende Leistungen, die im Internet kursieren, können nur im Zweifelsfall einen Anscheinsbeweis für eine Arbeitsunfähigkeit aus berechtigtem Grund liefern.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden aus praktischen Gründen nicht mehr im Original per Post, sondern als Scans oder Fotos versendet. Diese Art des ressourcenschonenden Vorgehens ist auch für Unternehmen akzeptabel und daher weit verbreitet. Natürlich können Unternehmen auf die Vorlage von Originalen bestehen.

4. Zukunft: Digitaler Schwerbehindertenausweis

Die Rechtslage scheint auf den ersten Blick der bereits bestehenden Praxis ab 2023 zu folgen. Tatsächlich sind Ärzte ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (in Papierform) auszustellen. Ein wesentlicher Unterschied zur aktuellen Rechtslage besteht darin, dass Unternehmen digitale „Behindertendaten“ direkt bei einer Krankenkasse anfordern können. Allerdings ist die „Gelbe AU-Bescheinigung“ (mit Originalunterschrift) nach der Gesetzesbegründung ein vorsorglicher Nachweis für Arbeitnehmer.

Die grundsätzliche Pflicht der Arbeitnehmer zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt jedoch künftig. Im rein praktischen Umgang zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen sind daher deutlich weniger Probleme zu erwarten.

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Noch ist nicht abschließend geklärt, in welchen Einzelfällen – abgesehen von Störungen der digitalen Wiederherstellungsmöglichkeit – die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch sinnvoll wäre.